Die Gutenbergstr. verbindet das Gewerbegebiet von Fellbach-Schmiden mit eben jenem Ortszentrum. Die Lage darf als ruhig bezeichnet werden, da das Haus in zweiter Baureihe errichtet wurde und sich zwischen den Häusern großzügige Grünanlagen befinden.
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs wie REWE, Banken und andere Einkaufsmöglichkeiten, sowie Restaurants und Cafés befinden sich in der Nachbarschaft, oder entlang der Fellbacher Straße.
An der Fellbacher Straße befindet sich die Busstation (Gutenbergstraße) ca. 200 Meter entfernt mit den Linien 60 und 214. Diese verbinden Sie auch mit dem Zentrum Fellbach und dem S-Bahnhof Fellbach, Linie S2 und S3.
Naherholungsmöglichkeiten zum Spazieren sind entlang der Wiesen und Felder zwischen Fellbach-Schmiden und Sommerrain reichlich gegeben.
Diese Wohnung wird möbliert (noch nicht auf den Fotos) mit Bett, Couch usw. angeboten. Sie soll dauerhaft vermietet werden. Die hier angebotene 1 Zi. Wohnung befindet sich in einer kleinen Eigentumsanlage von 1968. Das Haus befindet sich in zweiter Baureihe zur Straße. Es gliedert sich in lediglich 8 Wohneinheiten. Die Anlage sowie die Wohnung befinden sich in einem gepflegten Zustand. Die Wohnung ist ausgestattet mit einer Schlafchouch, Tisch, Fernseher, Schlafzimmerschrank, Balkonmöbeln und vielem mehr.
– ruhig und hell im 2. OG gelegen, Miete 650 € + 150 € Nebenkosten insgesamt 800 €
– die Wohnung wäre spätestens ab 01.10. nach Absprechen auch zum 01.09. verfügbar
– insgesamt ca. 30 m² Wohnfläche
– Wohn- Ess- und Schlafbereich mit großem Fenster und Balkonzugang
– großzügiger Balkon
– offene kleine Küche mit Fenster und kleiner einfacher Küche nebst Sitzgelegenheit
– Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und Toilette
– das Wohn-/Schlafzimmer ist mit hübschen, frisch abgeschliffenen Stäbchenparkett ausgestattet
– allg. Waschküche und Trockenraum
– eigener Kellerraumverschlag
– Kaution 1.300 €
Ansprechpartner: Maik Hannemann. Alle Anfragen bitte zunächst per mail an post@immo-ha.de senden. Alle Angaben sind Angaben des Eigentümers, Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehaltlich.